Erhard-Wunderlich-Sporthalle kann saniert werden

Donnerstag, 04. März 2021, 12:18 Uhr Thorsten Franzisi

Durch ein Bundesprogramm erhält die Stadt Augsburg einen Förderung, um die Sanierungsmaßnahmen in der Erhard-Wunderlich-Sporthalle umzusetzen.

Lange ist es her, dass in Augsburger Sporthallen oder Schwimmbädern namhafte bayerische oder deutsche Meisterschaften ausgerichtet worden sind. In der drittgrößten Stadt Bayerns gab es keine Sportgebäude mehr, welche die Möglichkeit von über 200 Zuschauern zuließ. Der Brandschutz verhinderte dies. Man darf gespannt sein, wie lange es dauern wird, bis wieder bis zu 3000 Zuschauer in der ehemaligen Sporthalle Augsburg verweilen dürfen.

Jürgen K. Enninger, Sportreferent der Stadt Augsburg: „Ich freue mich sehr, dass wir mit der zugesagten Förderung des Bundes einen wichtigen finanziellen Baustein zur Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen zugesprochen bekommen haben“. Die Aufnahme im Förderprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" ermöglicht neben einer Sanierung der Lüftung, Heizung inkl. Kelleranbau und der brandschutztechnischen Ertüchtigung von Türen etc. sowie den Sanitärleitungen auch die Erneuerung der Sanitärbereiche im Westen der Sporthalle. Der eingereichte Förderantrag fasste ein Investitionsvolumen in Höhe von 2,4 Millionen Euro. Damit können gestellte Brandschutzauflagen wieder eingehalten werden und die Erhard-Wunderlich-Sporthalle Schritt für Schritt wieder die ursprüngliche Personenkapazität von rund 3.000 Zuschauerinnen und Zuschauer erreichen.

Am 29. Oktober 2020 hatte sich die Stadt Augsburg im Hauptausschuss mit der Erhard-Wunderlich-Sporthalle für das Bundesprogramm beworben. Hierbei handelt es sich um ein Sonderprogramm im Rahmen der Städtebauförderung, das sich an investive Projekte mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und hoher Qualität im Hinblick auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune richtet. Die Projekte sollen ebenfalls einen Beitrag zum Klimaschutz aufweisen und über ein überdurchschnittliches Investitionsvolumen verfügen. Der Schwerpunkt der Förderung ist bei Sportstätten gesetzt, da hier ein besonderer Instandsetzungsrückstand gesehen wird.



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